Frühbucher haben Glück mit der Luftverkehrssteuer

Dec 9, 2010

Die neue Steuer müssen Reisende nicht bezahlen, wenn sie ihren Flug vor dem Stichtag der Erhebung der neue Luftverkehrssteuer, dem 1. September 2010, gebucht haben.

Der DRV weisst darauf hin, denn dieser hat die Initiative beim Bundesfinanzministerium durchgesetzt. Für diese Fälle erteilt das Ministerium nun eine Ausnahmegenehmigung. Diese gilt nur dann, wenn der Veranstalter den jeweiligen Flugplatz vor dem 1. September gekauft hat, den Namen des Fluggastes aber erst nach diesem Datum an die Fluggesellschaft übermittelte.

Die neue Regelung beruht auf den Kontingentverträgen der Veranstalter mit den Airlines, in denen die Veranstalter festlegen, welche Anzahl an Flugsitzplätzen sie auf bestimmten Flugstrecken kaufen werden. Größtenteils wurden diese Verträge schon lange vor dem 1. September abgeschlossen.