Aschewolke-Urteil ... nur der Flugpreis wird erstattet

May 31, 2011

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Semmler-Berlin / pixelio.deNun ist es Rechtskräftig !!! Das Kölner Amtsgericht hat entschieden, dass Airlines den Passagieren keine zusätzlichen Entschädigungen zahlen müssen, bei Flugausfällen wegen Vulkanasche. Einzig der Flugpreis kann von den Reisenden eingefordert werden. Hintergrund des Urteils, war die Klage eines Fluggastes, dessen Flug wegen des Ausbruchs des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull am 20. März vergangenen Jahres, wegen der Flugraumsperrung gecancelt wurde. Daraufhin forderte der Kläger von der Fluggesellschaft eine Ausgleichsleistung, mit Berufung auf die EU-Fluggastrechtverordnung. Jedoch erstattete die Airline nur den Flugpreis und lehnte jede weitere Entschädigungen ab. Zu Recht, so entschied das Kölner Amtsgericht. In dieser Situation drehe es sich um eine Annullierung, durch „außergewöhnliche Umstände“, welche auch durch entsprechende Maßnahmen nicht zu verhindern gewesen wären. Auch bei künftigen Vulkanausbrüchen und die dadurch enstehenden Behinderungen im Flugverkehr, können Reisende jediglich die Rückerstattung des Flugpreises, die Umbuchung auf einen späteren Flug oder eine kostenfreie Beförderung mit Bus oder Bahn fordern.