Im Ausland soll künftig zu schnelles Fahren oder die Missachtung von Verkehrsregeln härter verfolgt und auch gezielt bestraft werden.
Doch die Umsetzung der verkehrspolitischen Neuregelung gestalltet sich allerdings schwerer als gedacht. Die von den EU-Verkehrsministern beschlossene grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern, dürfte nach Ansicht des ADAC, zu rechtlichen und praktischen Problemen führen.
Im besonderen die unterschiedlichen Auffassungen der verschiedenen EU-Staaten im Bezug auf die verantwortliche Person bei einem Verkehrsdelikt dürften Komplikationen mit sich bringen. In Deutschland z.B. muss sich nur der Fahrer bei einem Verkehrsverstoß verantworten, während sich die Sachlage in Italien, Frankreich oder in den Niederlanden anders gestaltet. In den erwähnten Ländern ist der Kfz-Halter für den Verstoß gegen die Verkehrsregeln verantwortlich, während der Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld" in Deutschland gilt.