Traumurlaub .... zumindest versprechen das die Reiseprospekte. Doch oftmals landen die Urlauber in schlecht ausgestatteten Hotelanlagen mit ungenießbarem Essen, lärmenden Touristen und unfreundlichen Mitarbeitern.
Dabei wird fast alles im Urlaubskatalog erwähnt ... man muß nur die Geheimsprache der Reiseveranstalter verstehen. Zum besseren Verständnis gibt es einen neuen Ratgeber der die Standard-Klauseln übersetzt und dazu Urteile deutscher Gerichte nennt.
Hier einige Übersetztungsausschnitte: • „Modernes Haus“: Ist bereits gültig, wenn ein Hotel mit mehr als 3 Stockwerken über einen Fahrstuhl verfügt. • „Von Deutschen bevorzugtes Hotel“: Lediglich 10 bis 20 % der Urlauber müssen Deutsche sein. • „Sehr beliebt bei Stammgästen“: Alle andere Gäste haben gute Gründe, nicht (mehr) zu kommen. • „Naturgarten“: Es muss auch in den Zimmern mit Eidechsen, Mäusen, Insekten, ... gerechnet werden. • „Das Hotel hat sich noch ein wenig Ursprünglichkeit bewahrt“: Unrenovierte, heruntergekommene Gebäudeteile stehen für Ursprünglichkeit und Authentizität. • „Meerseite“: Heißt nicht, dass es einen Meerblick gibt. • „Meerblick“: Das Hotel muss nicht am Strand liegen. Das Meer muss nicht direkt vom Hotelzimmer aus zu sehen sein. • „Internationale Atmosphäre“: Verständigung in deutscher Sprache ist möglich, allerdings nicht mit dem gesamten Personal. • „Junges Team“: Unerfahrenes Personal. Mit der Entschlüsselung der Geheimsprache steht einem Traumurlaub nichts mehr im Wege !!!