Gute Chancen auf Schadenersatz haben vom Winter betroffene Fluggäste.
Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt: "Nur wenn die Airline nachweisen kann, dass sie alles getan hat, um die Leute auch auf andere Weise zu ihrem Ziel zu befördern, haben die Gäste keinen Anspruch auf Schadenersatz". Fluggesellschaften könnten sich nicht so einfach aus der Affäre ziehen, nur mit dem Hinweis auf höhere Gewalt durch die Schneefälle. Nur wenn der Airport komplett gesperrt ist, gilt es als höhere Gewalt.
Ebenso haben Zugreisende eine gute Aussicht auf eine Entschädigung. Bahnkunden erhalten grundsätzlich bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten ein Viertel des Fahrpreises für die einfache Fahrt zurück, ... sofern die Bahn nicht höhere Gewalt geltend machen kann. Dazu reichen Schnee und Kälte aber nicht aus.