Auch Mietfahrzeuge benötigen bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen.
Wer ohne wintertaugliche Bereifung ins Rutschen kommt und einen Unfall verursacht, trägt die Verantwortung und haftet für den Schaden. Dann kann es trotz Vollkaskoschutz teuer werden. Deshalb rät der ADAC: schon bei der Reservierung des Mietwagens Winterreifen mitzubuchen und sich dies nach Möglichkeit schriftlich bestätigen zu lassen. Auf keinen Fall sollte man sich darauf verlassen, dass die Fahrzeuge automatisch im Winter entsprechende Reifen aufgezogen haben. Obwohl die Mietfahrzeuge der großen Autovermieter in Deutschland zu 80 Prozent winterfest ausgerüstet sind. Die meisten Vermieter können selbst bei kurzer Vorlaufzeit ein Auto mit Winterreifen bereitstellen.
Sollte der Wagen trotz vorab gebuchter Winterreifen ohne Winterpneus übergeben werden, kann die Annahme verweigert werden und der Kunde ist somit nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten. Die mit „M & S“ gekennzeichneten Ganzjahresreifen gelten auch als Winterreifen.Wer ohne die sogenannten „M & S“-Reifen mit einem Mietwagen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Sorgt er für Behinderungen, z.B. an Steigungen, sind 80 Euro fällig.