Gastaufnahmebedingungen für Ferienhaus Tilling
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1. Mit der Buchung, die schriftlich per Brief oder per E-mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen Gast und dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.4. Die beim Vertragsabschluss angegebene Personenzahl ist bindend; bei Überschreitung ist dies umgehend zu melden. Untervermietung ist grundsätzlich untersagt.
2. Reservierungen
2.1. Die Buchung nach Ziffer 1.1. und 1.2. führt grundsätzlich zu einem für den Vermieter und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
3. Rücktritt
3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises bestehen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.2 Je nach Datum des Zuganges einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgenden Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Gesamtpreises)
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt - 15 % des Reisepreises
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt - 25 % des Reisepreises
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt - 50 % des Reisepreises
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt - 80 % des Reisepreises
danach - 90 % des Reisepreises
3.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-/Abbruchversicherung wird dringend empfohlen.
4. Preise/Leistungen
4.1. Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Nacht und Wohneinheit.
4.2. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Angebot.
4.3. Bezug des Ferienhauses am Anreisetag ab ca. 15.00 Uhr, Auszug aus dem Ferienhaus am Abreisetag bis 10.00 Uhr.
5. Bezahlung
5.1. Eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises ist sofort bei Buchung fällig.
5.2. Der restliche Mietpreis ist spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt fällig.
5.3. Die Kosten für die Endreinigung sind nicht im Mietpreis enthalten
6. Gestattung der Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt als unentgeltliche Serviceleistung eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast kann die Mitbenutzung des Internetzuganges durch die in der Buchung mitaufgeführten Personen nach Maßgabe dieser Nutzungsvereinbarung gestatten. Der Gast hat nicht das Recht, weiteren Dritten die Nutzung des WLANs oder den Zugang zum Internet über den hauseigenen Anschluss zu gestatten.
6.1 Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Dies auch insbesondere dann, wenn der Anschluss rechtsmiss-bräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
6.2 Zugangsdaten zum WLAN
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten dürfen in keinem Fall an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
6.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden an digitalen Medien des Gasts, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
6. 4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
7. Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nach vertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
8. Reklamationen
8.1. Soweit Beanstandungen oder Schäden auftreten, sind diese sofort an den Vermieter zu melden, damit sie behoben werden können. Dieses ist kein Mietminderungsgrund.
9. Streichungen und Zusätze
9.1. Streichungen und Zusätze seitens des Mieters gelten als nicht geschrieben.
Lieber Gast, Sie als Mieter haben das Ferienhaus pfleglich zu behandeln. Alle Haushaltsgegenstände und Möbel müssen, wenn Sie das Ferienhaus verlassen, dort stehen wo Sie diese vorgefunden haben. Das Haus ist besenrein zu hinterlassen. Sie sind verpflichtet, alle während ihre Mietzeit durch unsachgemäße Nutzung entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Beweis, dass den Mieter oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem Mieter. Er übernimmt die Haftung für verschuldensunfähige Kinder.